ab dem 01.01.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Grenzen für Minijobs und Midijobs (Übergangsbereich).
Seit dem 01.10.2022 passen sich die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs automatisch an den Mindestlohn an.
Mit der neuen Mindestlohnerhöhung gelten folgende Grenzen:
Für den Minijob beträgt die neue Grenze 556,00 Euro, anstatt bisher 538,00 Euro.
Für den Midijob (Übergangsbereich) liegt die neue Grenze zwischen 556,01 und2.000,00 Euro, anstatt bisher 538,01 und 2.000,00 Euro.
Ich bitte um Beachtung der neuen Regelung. Für die Einhaltung des Mindestlohns ist immer der Unternehmer verantwortlich. Eine Überwachung liegt nicht in der Obliegenheit des Steuerberaters.
Für Rückfragen in dieser Angelegenheit stehen meine Mitarbeiter und ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Varenholz Dipl.-Ök., Steuerberater
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